Wussten Sie, dass…?
  • ...die Grundlagen des Lernens in den ersten vier Lebensjahren gelegt werden?
  • ...Sozialkompetenz und selbständige Problemlösungsstrategien im Berufsleben mehr denn je gefragt sind?

  • ...Kinder viel mehr von anderen Kindern als von Erwachsenen lernen?
  • ...Kinder durch die Kita in ihrer Sozial- und Sprachkompetenz gefördert werden?
Deshalb legt die Kita Wundergarten grössten Wert auf...
  • ...»Hilf mir es selbst zu tun» ab frühestem Kindheitsalter
  • ...Wertevermittlung als Kernkompetenz auf allen Altersstufen
  • ...das lustvolle Entdecken und Lernen in altersdurchmischten Gruppen
  • ...Vorschul-Angebot mit lustvollen und spannenden Themen und Projekten
Was beinhaltet die Eingewöhnungszeit?

Die Eingewöhnungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Je nach Rhythmus des Kindes. Es kommt rund 7-mal zu Besuch. Während kurzen Sequenzen, welche mit gemeinsamer Absprache gesteigert werden, nehmen wir uns speziell Zeit für Sie und Ihr Kind. So können wir in Ruhe eine vertraute Beziehung zu Ihrem Kind und zu Ihnen aufbauen. Wir spielen mit dem Kind und tauschen uns mit Ihnen übers Kind aus.

Soll ich mein Kind schon vor der Geburt in der Kita anmelden?

Wir empfehlen schon vor der Geburt einen Vertrag abzuschliessen, damit der Platz wirklich für Sie reserviert ist. Nach der Geburt wird eine Vertragsänderung mit den effektiven Daten des Kindes vorgenommen.

Führen Sie eine Warteliste?

Um eine qualitativ gute Betreuung gewährleisten zu können, führen wir bei grosser Nachfrage eine Warteliste. Mit Vertragsabschluss ist der Platz für Ihr Kind reserviert.

Wann stellt der Babytarif auf Normaltarif um?

Im nächsten Monat nach dem Erreichen der 18 Monate.

Hat die Kita Wundergarten Betriebsferien?

Unsere Kita schliesst über Weihnachten und Neujahr für zwei Wochen. Zudem bleibt die Kita während den gesetzlichen und regionalen Feiertagen geschlossen.

Hat die Kita Wundergarten auch subventionierte Plätze?

Ja, je nach Ort und Einkommen. Sie können in Ihrer Wohngemeinde einen Antrag stellen. Den Link finden Sie auf unserer Seite oder auf der Seite Ihrer Wohngemeinde.  Bei Fragen zu den Anträgen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was für Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Sie können entweder einen Dauerauftrag einrichten oder falls gewünscht mit dem vorgedruckten Einzahlungsschein einzahlen. Bei Schaltereinzahlungen sind zusätzlich Fr. 1.80 zu bezahlen. Für die Einrichtung eines Dauerauftrags melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung unter: info@kitawundergarten.ch.

Wie kann ich die Betreuungstage erhöhen oder reduzieren?

Indem Sie bei der Kitaleiterin eine Vertragsänderung verlangen und einreichen. Bei der Reduktion ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Monats einzuhalten. Die Frist läuft ab dem Datum, ab welchem die Krippenleiterin den Vertrag unterschrieben hat.

Kann ich mein Kind zusätzlich in die Kita bringen?

Ja, sofern es die Belegung zulässt. Die Zusatztage werden ohne Rabatt separat in Rechnung gestellt.

Wie rechnet sich der Faktor 4,2?

Der Faktor 4,2 entspricht den 50 Wochen die wir im Jahr geöffnet haben verteilt auf 12 Monate. 50:12=4,2.

Gibt es bei der Kita Wundergarten Rabatt?

Ab dem 2. Kind haben wir einen Geschwisterrabatt von 10% und für jedes weitere Kind 20% auf den Normaltarif. Auf Anfrage haben wir für Familien mit einem äusserst beschränkten Budget wenige Plätze mit einem Niedertarif.